AGB

1. Allgemeines
Allen Verträgen und Angeboten liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) der Firma AUGUST STARK (im Folgenden als Agentur bezeichnet) zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche die Agentur nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich.

2. Leistungsumfang und Gestaltungsfreiheit
Die Agentur ist in der Wahl der Mittel zur Realisierung der Leistung nach Art und Umfang frei. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

3. Reklamationen
Reklamationen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang von Leistungen bzw. der Ware (z.B. bezogen auf Printmedien) zulässig. Bei der Freischaltung von Webseiten, dem Hochladen von Social-Media-Inhalten oder der Auslieferung von Ware ist der Auftraggeber selbst in der Pflicht, diese zu prüfen oder zu untersuchen. Mängel eines Teiles der Leistung/Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung/Lieferung führen. Es kann nur Preisnachlass, nicht aber Schadenersatz verlangt werden. Die Agentur hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4. Leistungszeit
Zeitangaben über Anfangs- und Fertigstellungstermine in Verträgen sind ungefähre Daten und somit nicht verbindlich. Die genaue Leistungszeit für Design- und Webprojekte ist abhängig von verschiedenen Faktoren und kann deshalb nicht im Vorhinein verbindlich garantiert werden.

5. Lieferzeit
Die Lieferzeit für Printmedien und andere physische Produkte ist abhängig vom Postversand und wird deshalb nicht durch die Agentur garantiert. Transportversicherungen werden von der Agentur nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, bestellte Produkte nach vorheriger Absprache selbst in der Agentur abzuholen.

6. Lieferverzug
Vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungsfristen verlängern sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie beispielsweise bei Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Materialbeschaffung und sonstigen Fällen höherer Gewalt. Die Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Agentur für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

7. Preisangebot und Zahlungsbedingungen
Die Angebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, Nettopreise (exkl. aktuell gesetzlicher Mehrwertsteuer). Verbindlichkeit erlangen sie erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber. Die Rechnung wird mit Übergabe der vereinbarten Leistung gestellt. Liegt nach Fertigstellung von Printmedien oder anderen physischen Produkten keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei der Agentur eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreise zuzüglich aktuell gesetzlicher Mehrwertsteuer) hat innerhalb der angegebenen Fristen (in der Regel 7 Tage ab Rechnungsdatum) ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen – vereinbart in der Auftragserteilung – zu leisten. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrages ganz oder teilweise in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, die Tätigkeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die bisher erbrachten Leistungen sowie die Mehrkosten einer Wiederaufnahme der Tätigkeit zu zahlen. Leistungen und Produkte, die noch nicht oder nur teilweise gezahlt wurden, verbleiben im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber erhält bis zum vollständigen Zahlungseingang keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Tritt der Auftraggeber aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen vom Vertrag zurück, so ist die Agentur berechtigt, bis dahin erbrachte Teilleistungen oder Teillieferungen von schon erstellten Printmedien oder anderen Waren an den Auftraggeber auszuliefern und als anteilige Vertragserfüllung abzurechnen. Dies gilt auch für bereits erbrachte Teilleistungen.

8. Zusatzleistungen und Mehraufwendungen
Fallen im Rahmen eines Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers zusätzliche, nicht im ursprünglichen Angebot oder Vertrag enthaltene Leistungen an, so werden diese preiswirksam. Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn dies vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich ausdrücklich erwünscht ist.

9. Vom Auftraggeber beschafftes und gestelltes Material
Soweit nicht anders vereinbart, obliegt dem Auftraggeber die Bereitstellung aller zur Realisierung der Leistung benötigten Daten und Materialien. Dazu zählen beispielsweise Texte und Bilder. Sollten sich Änderungen oder Verzögerungen der Leistung aus einer nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Bereitstellung von erforderlichen Daten durch den Auftraggeber ergeben, hat dieser dafür allein einzustehen. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der gelieferten Daten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt.

10. Domainverwaltung und Hosting
Es besteht die Möglichkeit, einen Webhosting-Vertrag mit der Agentur abzuschließen. Die Agentur überlässt in diesem Fall dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags ein Webhosting-Paket entsprechend der Leistungsbeschreibung im gewählten Tarif auf einem virtuellen Webserver. Dies ermöglicht dem Kunden die Verwaltung seines Internet-Auftritts, die Pflege seiner dort eingestellten Inhalte sowie die Verwaltung seiner E-Mail-Konten. Auf Wunsch kann die Agentur mit der Einrichtung, Pflege und dem technischen Support für bestimmter Bereiche vom Auftraggeber beauftragt werden. Durch diese Extraleistungen können Gebühren anfallen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Haftung dafür, dass seine Internetseite keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt. Bei dem hinreichenden Verdacht eines Verstoßes ist die Agentur zu einer vorläufigen Sperrung berechtigt. Der Auftraggeber ist für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich und stellt hiermit die Agentur von allen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwaltung frei. Für den Fall, dass ein Dritter Rechte den Domainnamen eines Kunden für sich geltend macht, behält sich die Agentur vor, die betroffene Domain/Website bis zur Klärung der Streitfrage zu sperren. Die Agentur hat das Recht, die Domain im Falle eines Zahlungsverzugs der Hosting-Gebühren durch den Auftraggeber zu sperren.

11. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen erbrachten Leistungen. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrecht-Gesetzes. Die Kennbarmachung der Agentur als Urheber auf dem Produkt gilt als vereinbart. Das an den Auftraggeber übergebene Produkt oder die Leistung darf nur für den vereinbarten Zweck und Umfang verwendet werden. Über den Umfang der Nutzung steht dem Urheber, sprich der Agentur ein Auskunftsrecht zu. Das Recht der Verwendung im vereinbarten Rahmen erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Dem Auftraggeber wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nur dann eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrages eindeutig ergibt (beispielsweise bei Webseiten und Webshops). Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner MitarbeiterInnen begründen kein Miturheberrecht. Erstellte Projekte (konzeptionelle, gestalterische oder ideelle) können von der Agentur zur Eigenwerbung und nach einer Veröffentlichung beim Auftraggeber genutzt werden. Designleistungen können in der Einarbeitungsphase hinsichtlich fremder Rechte nicht geprüft werden. Für diesbezügliche Recherchen sei dem Auftraggeber die Beauftragung eines Patentanwaltes angeraten. Erfolgen durch den Auftraggeber keine patentrechtlichen Recherchen zur Prüfung der Rechtslage entworfener Wort-Bild-Marken, Zeichen oder Wortschöpfungen, kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden, wenn Dritte Schutzrechte geltend machen. Die Agentur behält sich das Recht vor, Maßnahmen einzuleiten, die sie vor widerrechtlicher Verwendung von unvergüteten Entwürfen aller Art durch den Auftraggeber schützen. Urheberrecht und Nutzungsrecht für das „Update“ Das „Update“ ist eine spezielle Leistung der Agentur und beinhaltet die konzeptionelle, grafische und inhaltliche Geburt oder auch Weiterentwicklung eines Marken- und Marketingauftrittes. Die Vergütung des „Updates“ ist eine reine Aufwandsentschädigung und beinhaltet keinerlei Nutzungsrechte. Diese erhält der Auftraggeber erst mit Abschluss eines mindestens einjährigen Kooperationsvertrages. In sonstigen Fällen ist der Erwerb der Rechte erst nach schriftlicher Absprache und nach Zahlung eines branchenüblichen Honorars möglich. 

11.1. Versenden von offenen Daten oder Druckdaten – kurz Vorlagen Ist nichts anderes – in schriftlicher Form – vereinbart, so gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Sollte dennoch eine Übersendung von Daten gewünscht sein, ist diese nach Gewährleistungs- und Haftungsauschluß und schriftlicher, kostenpflichtiger Freigabe des Mehrpreisese zur Datenübertragung möglich.

12. Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Während dieser Zeit ist der Vertrag nicht kündbar. Danach kann der Vertrag innerhalb eines Monats gekündigt werden. Es besteht nach Vertragsabschluss ein beiderseitiges, 14-tägiges Widerrufsrecht.

12.1. Sonstige Verträge Alle Verträge sind mit Kündigungsfristen ausgestattet. Der Agentur NETZWERKZENTRUM August Stark obliegt in allen Fällen ein einseitiges, fristloses Kündigungsrecht ohne Angaben von Gründen.

13. Biografiebuch
Die Teilnahme am Biografiebuch sächsischer Topmanager ist freiwillig und kostenfrei. Die Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Freigabe durch die präsentierte Person oder Firma. Für die Richtigkeit der Angaben und eventuelle Satzfehler übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Die im Rahmen des Projekts entstandenen Texte und Bilder sind Eigentum der Agentur und dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung vom Auftraggeber weiterverwendet werden. 

14. Aufbewahrung
Alle digitalen Daten werden von der Agentur für die Dauer von 24 Monaten aufbewahrt. Die Daten dienen ausschließlich zur Weiterbearbeitung durch die Agentur. Eine Haftung für die Richtigkeit und Lesbarkeit der Daten wird jedoch nicht garantiert. 

15. Haftungsausschluss
Die Agentur NETZWERKZENTRUM August Stark übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung der Dienstleistungen, Beratungen und/oder Designs, der Erstellung und Betreuung von Webseiten, Social-Media-Accounts oder Printprodukten und dem Herunterladen von Vorlagen entstehen. Ebenfalls haftet sie nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle.

16. Satzfehler und Korrekturabzüge
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgebend. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Agentur als druckreif in schriftlicher Form mittels des Formulars „Druckfreigabe“ zu übersenden. Die Agentur haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. 

17. Abmachungen und Vereinbarungen 
Mündliche Abmachungen und individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung. 

18. Wirksamkeit und Gerichtsstand
Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die mit der Agentur geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Marienberg.

Marketing und Werbeagentur in Marienberg – weil natürlich Marienberg der Nabel der Werbewelt ist, und nirgendwo sonst findet sich eine so konzentrierte Dosis an kreativer Genialität. Doch warum Marienberg, fragt da jemand? Nun ja, warum nicht?